Nachteilsausgleich an der BBS 1 Aurich
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Voraussetzungen für Nachteilsausgleich
Wozu ein Nachteilsausgleich vergeben?
Voraussetzungen zur Gewährung eines NT
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Beispiel zur Veränderung der äußeren Bedingungen: Die Aufgaben der Klassenarbeit werden allen Sus vor der Bearbeitungszeit vorgelesen!
Gewährung eines Nachteilsausgleichs im BG (SEKII)
Voraussetzungen NT im BG
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Wichtig: Dies gilt vor allem für die Gewährung eines NT bei LRS und Legasthenie!!!
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Wichtig: Bei Dyskalkulie wird gar kein Nachteilsausgleich gewährt!!!
Abweichung Leistungsbewertung im BG
Verfahren an unserer Schule
Vorgehen
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1. Feststellung eines (sonder-) pädagogischen Bedarfs durch Antragstellung des Betroffenen und/oder durch Beobachtung/Diagnostik der Lehrkräfte. Wichtig: Vordrucke für Befragung und Antragstellung nutzen! (siehe rechte Spalte)
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2. Beratung des Betroffenen und auch der Klassenlehrkraft über mögliche Maßnahmen durch Inklusionskraft und/oder Schulsozialarbeit.
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3. Rücksprache mit Abteilungsleitung
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4. Klassenkonferenz frühzeitig einberufen:
Einladung an Abteilungsleitung, Antragsteller (mit Eltern bei bestehender Schulpflicht) und Klassenteam, ggf. Personenkreis durch Inklusionsbeauftragte, Schulsozialarbeit, mobiler Dienst, Förderschulen, Autismus Zentren, RZI ect. erweitern. -
5. Durchführung Klassenkonferenz:
Art und Umfang des Nachteilsausgleichs durch Mehrheitsbeschluss dokumentieren Wichtig: Vorlage Protokoll nutzen!
Wichtig: Eltern dürfen nicht mit abstimmen und dürfen während der Beschlussfassung nicht im Raum sein.
Wichtig: Da es sich um einen Mehrheitsbeschluss handelt, ist der Nachteilsausgleich verbindlich von allen Lehrkräften umzusetzen! -
6. Nachbereitung:
6.1 Konferenzbeschluss an alle Beteiligten weiterleiten
6.2 Protokoll (unterschrieben von allen, inklusive Abteilungsleitung) im Sekretariat für Schülerakte und bei der Inklusionsbeauftragten einreichen!!!!!!!!
6.3 Transparenz gegenüber den MitschülerInnen in Absprache mit Betroffenen und ggf. Inklusionsbeauftragte/Schulsozialarbeit -
7. Überprüfung: Der Nachteilsausgleich gilt für einen bestimmten Zeitraum und die Maßnahmen müssen vom Klassenteam in angemessenen Zeitabständen evaluiert werden.
Wichtig: In Arbeiten oder auf Zeugnissen darf kein Hinweis des gewährten Nachteilsausgleichs vermerkt werden!
Übersicht Verfahren
Vordrucke für Verfahren
Fragebogen zur Beeinträchtigung
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Fragebogen zur Beeinträchtigung
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Schweigepflichtsentbindung
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Antrag Nachteilsausgleich
Vorlage Protokoll für Klassenkonferenz
Vorlage Protokoll Schülerakte
Antrag auf NT bei der IHK
Formular
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Wichtig:
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1. Bereits zu Beginn der Ausbildung IHK kontaktieren und NT bekannt geben
2. Das Formular für den NT in der Prüfung ist zwingend vom Prüfling auszufüllen und muss mit der Anmeldung zur Prüfung bei der IHK eingereicht werden!!!
Antrag auf NTA für Steuerfachangestellte
Es gilt immer die !!!Chancengleichheit!!! zu beachten:
Ein NT muss der individuellen Problematik angemessen Rechnung tragen,
ohne die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen
oder zu einer Bevorteilung gegenüber anderen SuS zu führen.
Hinweis: In einer Beratung vor der Klassenkonferenz
können die Maßnahmen individuell angepasst werden,
so dass diese für eine Abstimmung in der Konferenz bereits vorliegen!
Hinweis:Ein NT kann sowohl im Unterricht
als auch bei einer Leistungsbewertung gewährt werden!
Hinweis: Gilt auch für die FO!
Hinweis:
Sollten die Betroffenen per NTA einen Raumwechsel bewilligt bekommen,
dann ist es die Pflicht des Schüler/der Schülerin
die Schulsozialarbeit wegen Betreuung zu kontaktieren
Hinweis:
Bei gesundheitlichen und seelischen Beeinträchtigungen
bitte pädagosgische Fürsorge einsetzen und ggf. beraten lassen!
Hinweis: Klassenlehrer/-in bzw. Tutor/-in
ist für die Initiierung verantwortlich!