Quereinstieg über die Sondermaßnahme
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Voraussetzung 3: Bereitschaft zur berufsbegleitenden Erbringung weiterer Studienleistungen sowie zur pädagogisch-didaktischen Qualifizierung
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Der Arbeitsvertrag wird im Rahmen der Sondermaßnahme von Beginn ab an mit einer "auflösenden Bedingung" als Nebenabrede versehen. Die Beschäftigung als Lehrkraft wird darin an drei Bedingungen geknüpft, die innerhalb von maximal 36 Monaten abzuschließen sind:
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- erfolgreiche Teilnahme an einer 18-monatigen pädagogisch-didaktischen Qualifizierung on the Job an einem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
- erfolgreiche Teilnahme an schulinternen Maßnahmen zur Einführung in die schulpraktische Arbeit. Hierzu zählen Hospitationen im Unterricht erfahrener Fachlehrkräfte sowie Unterrichsbesuche und Beratungsgespreäche durch erfahrene Lehrkräfte und die Schulleiterin/den Schulleiter.
- Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 70 LP in einem allgemeinen Unterrichtsfach und 30 LP in Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
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Die Wahl des Unterrichtsfaches sowie der Studienorte für die zu erbringenden LP liegt in der freien Entscheidung des Bewerbenden. Qualitativ müssen die Studienleistungen die Vorgaben der "ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.02.2024) erfüllen. Hierin werden "Fachprofile" für die einzelnen Unterrichtsfächer beschrieben. Bereits vor der Einstellung absolvierte Studienleistungen werden nach einer qualitativen Überprüfung angerechnet.
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Berufsbegleitend zu Ihrer Lehrkrafttätigkeit an der Schule besuchen Sie zur Erfüllung der o. g. Voraussetzungen innerhalb der maximal 3-jährigen Sondermaßnahme parallel/on the job eine Universität sowie ein Studienseminar. Hierfür erhalten Sie eine bezahlte Freistellung vom Unterricht im Umfang von 12,5 Unterrichtsstunden bei einer Vollzeitstelle.