Quereinstieg über die Sondermaßnahme
28 / 35
Zulassungsvoraussetzung 2: Studienleistungen
-
Im Rahmen des abgeschlossenen FH-Studiums bzw. des universitären Bachelors sind für die berufliche Fachrichtung 180 Leistungspunkte in den fachwissenschaftlich zu belegenden Inhalten gemäß dem
KMK–Beschluss über die "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" nachzuweisen. Hierin werden Fachprofile für die einzelnen beruflichen Fachrichtungen beschrieben, die sie hier einsehen: -
www.kmk.org LINK
-
Die zu Ihrer beruflichen Fachrichtung in den Fachprofilen aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit Ihren Studienleistungen abgeglichen. Insgesamt müssen 180 LP für die berufliche Fachrichtung anrechnungsfähig für das Lehramt sein.
-
Eine grobe Vorprüfung können Sie selbst anhand dieser Fachprofile sowie der vom RLSB zur Verfügung gestellten Formblätter vornehmen.