Quereinstieg über die Sondermaßnahme
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Zulassungsvoraussetzung 1: Stellenzusage einer BBS
  • Bei der Sondermaßnahme handelt es sich um eine spezielle Form des Quereinstiegs. Die Sondermaßnahme ermöglicht Personen, die über einen Bachelorabschluss oder ein Fachhochschuldiplom in einer beruflichen Fachrichtung verfügen und kein Lehramtsstudium absolviert haben, den Zugang zum Schuldienst.
  • Quereinsteigende über die Sondermaßnahme besetzen von Beginn ihrer Lehrkrafttätigkeit an eine feste Lehrkraftstelle an einer berufsbildenden Schule im Tarifbeschäftigtenverhältnis - ausschließlich für eine berufliche Fachrichtung (z. B. Elektrotechnik, Sozialpädagogik, Agrarwirtschaft). Der erste Schritt ist daher die Bewerbung auf eine an einer BBS ausgeschriebene Stelle und die erfolgreiche Auswahl aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber.
    Die berufsbildenden Schulen bewirtschaften ihre Stellen selbst; aktuelle Stellenausschreibungen veröffentlichen die Schulen auf der Online-Plattform EIS-Online:
  • Auf die hier ausgeschriebenen Stellen können sich im Rahmen der Sondermaßnahme
    • Inhaber/-innen eines an einer Hochschule (jedoch nicht in einem Lehramtsstudium) erworbenen Bachelorgrads oder
    • Inhaber/-innen eines Fachhochschuldiploms/-masters
  • bewerben, deren fachwissenschaftliche Ausbildung qualitativ und quantitativ einer beruflichen Fachrichtung zugeordnet werden kann. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüft das Regionale Landesamt für Schule und Bildung nach Eingang Ihrer Bewerbung.
  • Bei Bewerbungen für den Quereinstieg im Rahmen der Sondermaßnahme in den niedersächsischen Schuldienst erfolgt eine Berücksichtigung im Bewerbungs- und Auswahlverfahren grundsätzlich nachrangig sowohl gegenüber grundständig studierten Bewerbern (Master of Education und erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst) als auch gegenüber Master-Absolventen der Universität.