Quereinstieg über die Sondermaßnahme
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Voraussetzung 4: Bereitschaft zum Absolvieren eines verkürzten Vorbereitungsdienstes
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Ziel der Sondermaßnahme ist, die Voraussetzungen für eine Eisntellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenen Schulen zu erwerben - ohne universitären Masterabschluss oder abgeschlossenes Lehramtsstudium.
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Die Voraussetzungen zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind schließlich erfüllt, wenn die Schulleiterin/der Schulleiter spätestens am Ende der max. 36-monatigen Qualifizierungsphases den Gesamterfolg der Qualifizierung feststellt. Dieser bemisst sich u. a. an der Erfüllung der unter "Voraussetzung 3" genannten Aspekte.
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Im Anschluss an die Qualifizierung innerhalb der Sondermaßnahme absolvieren Sie den Vorbereitungsdienst, der unter Anrechnung Ihrer bisherigen Erfahrungen und Leistungen von 18 auf 6 Monate verkürzt wird. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Staatsprüfung, mit deren Bestehen Sie die "Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen" erwerben. Damit sind Sie den grundständig Lehramt-Studierten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gleichgestellt und können grundsätzlich (bei Erfüllung der beamtenrechlichten Voraussetzungen) unbefristet als Lehrkraft im Beamtenverhältnis an einer öffentlichen BBS tätig werden.