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Ein Schul(halb)jahr im Ausland - „Die Reise von tausend Meilen beginnt mit einem einzigen Schritt.“ (Lao Tzu)

Andrea Luttmann

Inhaltsverzeichnis1

Themen:

  • - Allgemeine Informationen
  • - Wichtige Dokumente
  • - Jg. 6-11 im Ausland, max. 3 Monate
  • - Jg. 10 im Ausland
  • - Jg. 11 im Ausland
  • - Austauschprogramme während der Schulzeit
  • - Auslandsaufenthalt Möglichkeiten nach dem Abitur
  • - Erfahrungsberichte

Allgemeine Informationen4

Ansprechpartner:innen am GEO

  • Frau Runge (Sek. II Koordination)
  • Mail: Kristin.Runge@geo-iserv.de
  •  
  • Frau Luttmann (Auslandsberatung)
  • Mail: Andrea.Luttmann@geo-iserv.de

Rechtzeitig mit der Planung beginnen

  • Es empfiehlt sich in 9.2 bzw. ca. 18 Monate vor dem Auslandsaufenthalt Informationen einzuholen.
  • Ca. ein Jahr vor Programmbeginn müssen sich die Schüler/innen bei den jeweiligen Austauschorganisationen bewerben, die Fristen variieren je nach Organisation.

Allgemeine Informationen

Verordnung der gymnasialen Oberstufe (VO-GO) und ergänzende Bestimmungen (EB-VO-GO)

Wichtige Dokumente3

Antrag an die Schulleitung zur Genehmigung des Auslandsschulbesuchs

  • Ein formaler Antrag an die Schulleitung (Herr Jacob) durch die Erziehungsberechtigten ist notwendig.
  •  
  • Den Antrag finden Sie hier:

Welche Dokumente benötigt ggf. die Organisation?

    • Schriftliches Gutachten einer Lehrkraft?
    • "Letter of motivation"?
    • Fotos?
    • ...

Dokumente aus dem Ausland für das GEO

  • Nachweis über den erfolgten Besuch im Ausland (Zeugniskopie, sonstige Bescheinigungen und die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Fächern, die zum Besuch der Qualifikationsphase berechtigen) bitte im Sekretariat der Sek II abgeben.

Jg. 6-111

Aufenthalt bis zu drei Monaten

    • in Absprache mit der Schulleitung möglich
    • Versäumte Unterrichtsinhalte müssen eigenständig nachgearbeitet werden. Es empfiehlt sich ein Patensystem für die Fächer zu etablieren.

Jg. 10 im Ausland1

Aufenthalt für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr

    • Eher die Ausnahme!
    • Abschlüsse der Sek I beachten!
    • Es besteht auf Grund guter oder besserer schulischer Leistungen die Möglichkeit, am Ende des 9. Schuljahrgangs durch Klassenkonferenzbeschluss nach § 10 WESchVO den 10. Schuljahrgang zu überspringen und direkt in die E-Phase der gymnasialen Oberstufe einzutreten.

Jg. 11 im Ausland4

nur 11.1 im Ausland

  • Nach Rückkehr führt der Schüler/ die Schülerin seine/ihre Schullaufbahn im 2. Schulhalbjahr der E-Phase in Niedersachsen fort. Damit besteht die Möglichkeit einer Versetzung am Ende der E-Phase in die Q-phase.
  • Mögliche fehlende Unterrichtsinhalte sind in Eigenarbeit nachzuholen.

nur 11.2 im Ausland / ganzes Jahr im Ausland

  • Sofern der Schüler/ die Schülerin die schulischen Voraussetzungen erfüllt (vgl. VO-GO §4, EB-VO-GO Abs. 4), kann nach Rückkehr der Eintritt in die Q-Phase erfolgen.
  • Erforderliche Unterrichtsinhalte aus der E-Phase sind eigenständig nachzuholen.
  • Werden die schulischen Voraussetzungen (vgl. VO-GO §4, EB-VO-GO Abs. 4) nicht erfüllt, wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im 11. Jahrgang fortgesetzt.

Schulpflicht

  • Es gilt eine grundsätzliche Schulpflicht direkt vor und direkt nach dem Auslandsbesuch.

kurz gefasst: (EB-) VO-GO §4 + Abs. 4

  • Eine Verkürzung des Besuchs der E-Phase ist nur möglich, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mindestens folgender Fächer nachgewiesen wird:
    • in zwei Fremdsprachen
    • in einem Fach aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld (Ge, PoWi, Ek)
    • in Mathemathik
    • in einer Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph, If)
  • Insbesondere zu prüfen ist die Belegung der zweiten Fremdsprache!
  • Sollte am Ende des 10.Jahrgangs die Möglichkeit des Überspringens des 11. Schuljahrgangs bestehen und wird dieser Antrag tatsächlich von den Erziehungsberechtigten gestellt, sind bereits vor Abreise ins Ausland alle Bedingungen in Bezug auf die Belegungsverpflichtungen erfüllt und die Versetzung nach Jahrgang 12 erfolgt.
  • Ist kein Überspringen möglich und die zweite Fremdsprache kann nicht im Ausland belegt werden, muss das 11. Schuljahr der zweiten Fremdsprache in Jahrgang 12 nachgeholt werden. Eine Teilnahme am Fremdsprachenunterricht in Jahrgang 11 ist dann verpflichtend und könnte zu Einschränkungen der Fächerwahl in Jg. 12 führen. Hierzu muss eine Beratung durch die Oberstufenkoordinatorin Frau Runge erfolgen.

Austauschprogramme während der Schulzeit6

Individuelle Austauschprogramme

nicht kommerzielle Programme

    • Youth for Understanding (YFU)
    • Rotary Club
    • Lions Club International
    • Assist
    • AFS
    • Freiwilligendienste (DRK)
    • ...

kommerzielle Organisationen

    • Viele! Es empfiehlt sich...
    • Kosten genau zu vergleichen.
    • Erfahrungsberichte zu lesen.
    • Sitz vor Ort zu prüfen (Ansprechpartner/Sicherheit/ Vernetzung).

Messen: Vorstellung der Anbieter

Erste Orientierung möglicher Anbieter

Online-Informationsveranstaltungen

Auslandsaufenthalt - Möglichkeiten nach dem Abitur1

    • Sprachkurse
    • Freiwilligendienste
    • Au-Pair
    • Work & Travel
    • Praktikum im Ausland
    • Auslandsstudium, z.B. Erasmus

Erfahrungsberichte4

Persönlicher Austausch

  • Maite Wentzler war ein Jahr in England und berichtet dir gerne in einem persönlichen Gespräch über ihre Erfahrungen.
  • Kontaktiere sie unter:
  • maite.wentzler@geo-iserv.de

Ein Jahr in Kanada

Weitere Erlebnisse folgen!

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Weitere Angebote2

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