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Informationen zur Qualifikationsphase

Susanne Sinn

Der Übergang - Voraussetzung und Organisation

Welche Noten brauche ich für die Versetzung von 11 nach 12?

  • Im Wesentlichen gelten die gleichen Versetzungsregelungen wie in der Mittelstufe:
  • Wenn man höchstens einen sogenannten "Unterkurs" (das sind Kurse, die mit 01 - 04 Punkten bewertet wurden) hat, erfolgt die Versetzung "automatisch".
  • Sind die Leistungen in einem Kurs mit 00 Punkten oder in zwei Kursen mit 01 - 04 Punkten bewertet worden, kann nach Beschluss der Zeugniskonferenz eine "Versetzung mit Ausgleich" stattfinden.
  • Dafür gelten folgende Regeln:
    • Deutsch, Mathe, Englisch und 2. Fremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden (Achtung: Nicht mit dem Studienfach)
    • Im Unterkurs und dem dazu gehörigen Ausgleichsfach müssen zusammen 10 Punkte erreicht worden sein.
    • ein mit 00 Punkten bewerteter Kurs kann mit einem 10 Punkte-Kurs oder einem 08- und einem 09-Punkte Kurs ausgeglichen werden.
  • Wenn man drei Unterkurse oder einen Unterkurs und einen Kurs mit 00 Punkten hat, kann man nicht versetzt werden.

Wie melde ich mich an?

  • Anmelden kann man sich mit einem solchen Anmeldebogen, der auch auf der Informationsveranstaltung ausliegen wird (Achten Sie auf das aktuelle Datum der Anmeldung!)
  • Beispielanmeldebogen, bitte nicht benutzen, falls das Datum nicht aktuell ist. Die Testwahlen im Januar/Februar zeigen, welche Schwerpunkte tatsächlich angeboten werden.
  • Dabei wählen Sie schon Ihren Schwerpunkt, die vollständige Fachwahl findet erst später und in aller Ruhe statt.

Wann und wie wird die Wahl der Kurse organisiert?

  • Nach den Weihnachtsferien wird zunächst eine Testwahl durchgeführt. Dabei lernen Sie schon die Wahlmöglichkeiten sowie die Funktionsweise des Verwaltungsprogramms kennen.
    Aus dieser Testwahl ergibt sich auch, welche Kurse bei der "richtigen" Wahl dann tatsächlich angeboten werden können.
  • Die endgültige Wahl findet dann etwa im März statt. Dafür gibt es dann Wahlbögen, die Sie von der Oberstufenkoordination erhalten. Diese Bögen füllen Sie zu Hause in Ruhe aus und bringen sie mit in die Schule.
    Dort geben wir dann gemeinsam die Daten in das Oberstufenverwaltungsprogramm ein. Dieses prüft automatisch, ob Sie alle Wahlvorschriften berücksichtigt haben und Ihre Wahl den Vorgaben entspricht.

Kann ich meine Wahl vor den Sommerferien noch mal ändern?

  • Das kommt darauf an.
  • Aus den Ergebnissen Ihrer Fachwahl wird ein sogenannter "Leistenplan" erstellt. In diesem Plan wird festgelegt, welcher Unterricht parallel stattfinden wird. Parallel liegende Kurse können nicht gleichzeitig belegt werden.
  • Solange Ihr neuer Wahlwunsch in diesen Plan passt, können Sie Ihre Fachwahl noch ändern.

Kann ich meine Wahl auch noch nach den Sommerferien ändern?

  • Das kommt darauf an.
  • Wenn Sie zum Beispiel innerhalb der ersten zwei Wochen nach den Ferien feststellen, dass Sie lieber andere Fächer auf erhöhtem Niveau belegen möchten, können Sie diese Fächer noch wechseln.
    Auch ein Wechsel zum Beispiel von Kunst zu Musik, von Religion zu Philosophie o.ä. ist dann noch möglich
    Aber auch hier gilt: Ihr neuer Fächerwunsch muss in den Leistenplan passen.
  • Nach diesen zwei Wochen sind Änderungen nur noch bedingt möglich. So können Sie bis zum Ende von Jahrgang 12 noch das 4. und das 5. Prüfungsfach wechseln und sich eventuell umentscheiden, welche Naturwissenschaft Sie bis zum Abi belegen wollen. Grundsätzliche Änderungen wie ein Profilwechsel sind aber nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich die Schule jetzt verlassen möchte?

  • Wer nach Klasse 11 die Schule verlässt, hat in der Regel noch nicht seine Schulpflicht erfüllt, denn in Niedersachsen besteht eine 12-jährige Schulpflicht (vgl. § 64, Niedersächsisches Schulgesetz)
  • Diese Schulpflicht kann auf verschiedene Arten erfüllt werden:
    Man kann an einer gymnasialen Oberstufe vollzeit zur Schule gehe oder im Rahmen einer Ausbildung die Berufsschule besuchen.Wer keine Ausbildung macht und auch an keiner Oberstufe angemeldet ist, muss an anderen schulischen Maßnahmen teilnehmen.
  • Wer die Schule verlässt, bekommt ein Abgangszeugnis, auf dem noch einmal der höchste bisher erreichte Schulabschluss vermerkt wird, das ist der "Erweitererte Sekundarabschluss I".
  • In Ausnahmefällen ist kann ein FSJ oder ein Praktikum die Schulpflicht aussetzen.
  • Wer jetzt an ein Fachgymnasium wechseln möchte, muss dort die 11. Klasse wiederholen. Dies liegt an den unterschiedlichen Belegungsverpflichtungen in der Einführungsphase an den einzelnen Fachgymnasien.

Bedeutung und Organisation der Qualifikationsphase

Bedeutung, Dauer, Notengebung, Kursarten, Bedeutung für die Abiturnote,

Was bedeutet "Quaifikationsphase" überhaupt?

  • Der Begriff "Qualifikationsphase" meint die letzten zwei Jahre vor der Abiturprüfung. In dieser Phase qualifiziert man sich dafür, an der Abiturprüfung teilzunehmen (näheres dazu siehe Pinnwand zum Abitur).
  • Fast jede in dieser Zeit erteilte Note fließt in die Abiturnote mit ein.

Wie lange dauert die Qualifikationsphase und wann sind die Abiturprüfungen?

  • Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, jedes davon ist abiturrelevant.
  • Das vierte Halbjahr endet ca. zu den Osterferien des 13. Schuljahres, dann finden die Abiturprüfungen statt.
  • Die Abiturprüfung besteht insgesamt aus fünf Prüfungen, davon sind vier schriftlich und eine ist mündlich.
  • Die Termine dieser Prüfungen werden vom Kultusministerium festgelegt.

Kann man in der Qualifikationsphase auch "sitzen bleiben"?

  • Nein, das kann man nicht.
  • nach Ende des 12. Schuljahrgangs findet keine Versetzung statt, der Übergang in den 13. Jahrgang erfolgt automatisch.
  • Allerdings kann es ratsam sein, den 12. Schuljahrgang zu wiederholen. Zum Beispiel, wenn man merkt, dass man doch lieber einen anderen Schwerpunkt belegen möchte oder wenn abzusehen ist, dass die Zulassung zum Abitur wegen zu vieler Unterkurse wohl nicht erreicht werden wird.
  • Insgesamt gilt, dass jeder SuS nach vier Jahren in der Oberstufe zum Abitur zugelassen sein muss (Vgl. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, §3). Wenn man nach vier Schuljahren in der Oberstufe die Abiturprüfung zwar antritt, aber nicht besteht, können der 13. Jahrgang und die Abiturprüfung auf Antrag hin wiederholt werden.

Wie entsteht die Abiturnote?

  • Die Abiturnote setzt sich aus den Noten der vier Schulhalbjahre (zwei Drittel) und den Prüfungsergebnissen (ein Drittel) zusammen.
  • Die Bewertungen in den vier Halbjahren der Q-Phase sind jeweils unabhängig voneinander, es gibt keine Ganzjahresnoten mehr. Ein sehr großer Teil der Noten fließt am Ende in einfacher Wertung in die Abiturnote ein. Die Ergebnisse in den ersten beiden Prüfungsfächer werden sogar doppelt gewertet.
  • Die Ergbnisse der Abiturprüfungen fließen in vierfacher Wertung in die Abiturnote ein

Welche Kursarten gibt es?

  • Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kursen: Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA-Kurse, "Leistungskurse") und Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA-Kurse, "Grundkurse").
  • Bei den Leistungskursen unterscheidet man dann noch zwischen P1, P2 (deren Noten zählen doppelt) und P3.
  • Bei den Grundkursen wird unterschieden, ob das jeweilige Fach ein Prüfungsfach ist oder nicht.
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Was sind Kurse auf "Erhöhtem Niveau"?

  • Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau werden oft auch als "Leistungskurse" bezeichnet.
    Der Unterricht in diesen Kursen soll in die wissenschaftlichen Methoden, Fragestellungen und Denkweisen des jeweiligen Faches einführen.
    Durch die systematische Beschäftigung mit den wesentlichen Inhalten und Methoden, die die Komplexität des Fachgebietes verdeutlichen, dienen diese Kurse in besonderem Maße zur Studienvorbereitung.
  • Dabei gilt:
    • jeder SuS wählt drei Kurse auf erhöhtem Niveau.
    • der Unterricht in diesen Kursen ist fünfstündig
    • die Fachwahl richtet sich nach den Vorgaben des Kultusministeriums, den Gegebenheiten an den Schulen und den persönlichen Vorlieben.
    • Die drei eA-Kurse sind im Abitur die Prüfungsfächer P1 bis P3. Jede Zeugnisnote muss in das Abitur eingebracht werden, die Noten in P1 und P2 sogar in doppelter Wertung.
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Was sind Kurse auf "grundlegendem Niveau"?

  • Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau werden oft auch als "Grundkurse" bezeichnet.
  • Der Unterricht in diesen Kursen dient dazu, die grundlegenden Sachverhalte, Strukturen und Methoden des jeweiligen Fachgebietes zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln.
    • Jeder SuS wählt ca. sieben Fächer, zwei der gewählten Grundkurse sind die Prüfungsfächer P4 und P5. Im P4-Fach findet eine schriftliche Prüfung statt, im P5-Fach eine mündliche.
    • Der Unterricht in diesen Kursen ist in der Regel dreistündig.
    • die Fachwahl richtet sich nach den Vorgaben des Kultusministeriums, den Gegebenheiten an den Schulen und den persönlichen Vorlieben.
    • viele, aber nicht alle Zeugninoten müssen ins Abitur eingebracht werden-

Wie viele Klausuren werden geschrieben und wie kommen die Kursnoten zustande?

  • In Jahrgang 12 werden in den fünf Prüfungsfächern jeweils drei Klauren geschrieben, also in einem Halbjahr zwei und in einem eine. In den anderen Fächern wird jedes Halbjahr nur eine Klausur geschrieben.
  • In Jahrgang 13 wird in jedem Fach in jedem Halbjahr eine Klausur geschrieben. In den schriftlichen Prüfungsfächern ist die Klausur im ersten Halbjahr die sogenannte "Vorabi-Klausur", das heißt, sie ist von "Art und Dauer" der Abiturklausur.
  • Die Zeugnisnoten setzen sich dann jeweils aus der Note der Klausur und der Bewertung der übrigen Leistungen (Beteiligung, Referate, ...) zusammen. Die Klausur fließt dabei maximal zu 50% in die Zeugnisnote ein.
  • Im Seminarfach und in den praktischen Sportkursen wird keine Klausur geschrieben.

Was ist das "Seminarfach"?

  • Im Seminarfach muss jeder belegen.
    Es findet in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase statt (Q1 - Q3), hier sollen studien- bzw. berufs-
    vorbereitende Arbeitsmethoden und das wissenschaftspropädeutische Arbeiten eingeübt werden.
  • Dazu schreiben die SuS im zweiten Halbjahr des 12. Jahrgangs (Q2) die sogenannte "Facharbeit", deren Thema und Note auch auf dem Abiturzeugnis vermerkt wird.
    In Q1 wird diese Arbeit vorbereitet (Themenfindung, Übungen im Zitieren etc.), in Q3 wird projektorientiert gearbeitet.
  • Insgesamt dient das Seminarfach dazu, das selbstgesteuerte Lernen
    und fachübergreifende Arbeiten zu üben.

Wahlmöglichkeiten - Vorgaben des Kultusministeriums

rechtliche Grundlage sind die "Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)" und die "Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg" (AVO-GOBAK)

In den Regelungen zur Oberstufe und zum Abitur tritt häufig der Begriff "Aufgabenfeld" auf. Was bedeutet das?

  • In der Qualifikationsphase werden die Fächer sogenannten "Aufgabenfeldern" zugeordnet. Es gibt drei Aufgabenfelder:
  • Aufgabenfeld A: Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
  • Aufgabenfeld B: das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
  • Aufgabenfeld C: das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld
  • Sport und das Seminarfach werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

In der Oberstufe gibt es ja einige Wahlmöglichkeiten. Welche Fächer muss ich denn noch bis zum Abitur belegen?

  • Folgende Fächer müssen vier Halbjahre, also bis zum Abitur, belegt werden:
    • Deutsch
    • Mathematik
    • eine Fremdsprache
    • eine Naturwissenschaft (Chemie, Biologie, oder Physik; das Fach Informatik gilt in diesem Sinne nicht als Naturwissenschaft)
    • Sport
  • Auch das Seminarfach muss von jedem belegt werden, es endet aber schon nach Q3.
  • Folgende Fächer müssen mindestens zwei Halbjahre belegt werden:
    • Geschichte
    • Politik/Wirtschaft
    • Religion oder Philosophie
    • Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel
    • eine weitere Naturwissenschaft (das kann hier auch Informatik sein) oder eine weitere Fremdsprache
  • Um die Unterrichtsbelastung gleichmäßig zu verteilen, werden diese Fächer zum Teil nur in Jahrgang 12 und zum Teil nur in Jahrgang 13 belegt.
    Prüfungsfächer müssen grundsätzlich alle vier Halbjahre belegt werden.
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Das sind sehr viele! Welche Wahlmöglichkeiten bleiben denn da?

  • Da man mit dem Abitur die "Allgemeine Hochschulreife" erwirbt, müssen bis dahin auch Fächer aus allen Aufgabenfeldern belegt werden.
  • Man kann aber wählen, welchen Schwerpunkt man setzt, also welche Fächer man auf erhöhtem Niveau belegen möchte. Außerdem kann man mindestens eine Naturwissenschaft abwählen, kann zwischen Kunst, Musik und Darstellendem Spiel sowie zwischen Religion und Philosophie entscheiden.
  • Auch kann man vielfach über die Zahl der belegten Halbjahre entscheiden:
  • "Lieber vier Semester Geschichte und nur zwei Politik und Religion? Oder doch lieber mehr Politik und weniger Geschichte?"
  • "Welche Naturwissenschaft gefällt am meisten und wird vier Semester belegt? Welche soll ganz abgewählt werden?"

Kann ich frei wählen, in welchen Fächern ich im Abitur geprüft werden möchte?

  • Ja und nein. Die Wahl der Prüfungsfächer unterliegt den Bestimmungen des Kultusministeriums und ist abhängig von dem gewählten Schwerpunkt. Außerdem richtet sie sich nach dem jeweiligen Angebot der Schule.
  • Innerhalb dieser Grenzen gibt es aber doch einige Entscheidungsmöglichkeiten.
  • Bei der Wahl der Prüfungsfächer sind vor allem folgende Einschränkungen von Bedeutung:
    • aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach dabei sein.
    • zwei Prüfungsfächer müssen eines der ehemaligen "Hauptfächer" sein, das heißt, man muss in zwei der Fächer Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache, Mathematik eine Prüfung ablegen.
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Welche Schwerpunkte kann ich wählen?

  • Es gibt fünf verschiedene Schwerpunkte:
    • den sprachlichen Schwerpunkt
    • den mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
    • den gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt
    • den musisch-künstlerischen Schwerpunkt
    • den sportlichen Schwerpunkt
  • Schulen müssen den sprachlichen und den mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt anbieten und sollen den gesellschaftswissenschaftlichen sowie den musisch-künstlerischen Schwerpunkt anbieten.
  • Da seit dem Schuljahr 23/24 an der Ostetalschule auch Sport als Schwerpunktfach genehmigt ist, können wir auch den sportlichen Schwerpunkt anbieten.

Gibt es eine Übersicht über die einzelnen Schwerpunkte?

Wahlmöglichkeiten - schulische Voraussetzungen

Nicht überall kann man alles machen! Was bietet die Ostetalschule?

Warum gibt es an Schulen Einschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten?

  • Dass Schüler oder Schülerinnen eventuell nicht alle Kurse so belegen können, wie sie gerne möchten, liegt in erster Linie an zwei Dingen: Mindest-Kursgröße und Stundenplangestaltung

Wie beeinflusst die Schülerzahl die Wahlmöglichkeit?

  • Das Kultusministerium berechnet anhand der Schülerzahl eines Jahrgangs die zur Verfügung stehenden Unterrichts- bzw. Lehrerstunden
  • Dabei geht das Ministerium davon aus, dass jeder Kurs von durchschnittlich etwa 18 Schülern besucht wird.
  • Wird ein Fach von zu wenigen SuS gewählt, kann es nicht angeboten werden. Auch ist dadurch die Anzahl von Kursen gleicher Fächer begrenzt.

Und was haben Stundenplan und Wahlmöglichkeiten miteinander zu tun?

  • Damit die Schultage nicht zu lang werden, müssen möglichst viele SuS gleichzeitig unterrichtet werden. Dazu müssen möglichst viele Kurse gleichzeitig stattfinden. Gleichzeitg stattfindende Kurse können aber nicht parallel belegt werden.
  • Was gemeint ist, sieht am am Stundenplanbild von Jahrgang 12:
  • Die eA Kurse Chemie, Deutsch, Englisch und Mathe finden gleichzeitig statt. Kein SuS kann also z.B. Deutsch und Chemie auf erhöhtem Niveau gleichzeitig belegen.
  • Die Kombination Chemie/Mathe dagegen ist möglich, da es zwei Mathe-Kurse auf erhöhtem Niveau gibt, Mathe-Chemie-Bio geht aber wiederum nicht.
  • Würde man diese Kurse alle nacheinander laufen lassen, dann wäre der Stundenplan noch voller und einige SuS müssten noch länger in der Schule bleiben.
  • Meist ist es für die Lebensqualität besser, schon eher nach Hause zu dürfen und dafür in Kauf zu nehmen, dass man z.B. Politik statt Geschichte belegt
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Wie wird entschieden, welche Kurse parallel laufen und deshalb nicht gleichzeitig belegt werden können?

  • Das geschieht in erster Linie durch die Testwahl. Durch deren Ergebnisse wird deutlich, welche Fächer und welche Kombinationen Sie bevorzugen.
  • Daraus wird dann ein Leistenplan "gebastelt", der möglichst viele Wünsche berücksichtigt und gleichzeitig nicht zu viele Stunden beinhaltet.

Was tue ich, wenn meine Wunschkombination an der Ostetalschule nicht angeboten wird?

  • In solchen Fällen gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.
  • Entweder, Sie nehmen das so hin oder Sie versuchen, eine Schule zu finden, an der Sie ihre Wunschkombination belegen können.

Was es sonst noch so gibt

Tutoren, Kursfahrt, Berufsorientierung …

Habe ich noch einen Klassenlehrer?

  • KlassenlehrerInnen gibt es nicht mehr, da der Unterricht immer in Kursen stattfindet.
  • Stattdessen wählt sich jede Schülerin / jeder Schüler eine Tutorin/einen Tutor.
  • Sie können nur eine Lehrkraft wählen, die Sie bis zum Abitur im Unterricht haben und Sie sollten eine wählen, der Sie vertrauen. Die Tutorin/der Tutor begleitet und überwacht Schullaufbbahn und Leistungen der SuS und ist auch für deren nötige Unterstützung im Schulalltag zuständig.
  • Da Sie Ihre Lehrkräfte erst kennenlernen müssen, erfolgt die Wahl erst einige Zeit nach den Sommerferien
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Machen wir noch eine Klassenfahrt?

  • Während der Qualifikationsphase findet eine Studienfahrt statt. Ob diese in Jahrgang 12 oder in Jahrgang 13 stattfindet ist meist von der Gesamtlänge des jeweiligen Schuljahres abhängig.
  • Die Ziele variieren je nach Interesse von Lehrkräften und Schülerschaft.

Gibt es noch Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung?

  • Ein ganz wichtiges Angebot ist die Beratung durch Frau Heidtbrock. Sie ist Berufsberaterin des Arbeitsamtes und etwa alle 14 Tage oben im E-Trakt zu finden. Durch einen Eintrag in die ausliegende Terminliste kann man sich für ein persönliches Beratungsgespräch bei ihr anmelden.
  • Außerdem können sich SuS bei Bedarf für berufsorientierende Maßnahmen vom Unterricht freistellen lassen. Wer also einmal eine Berufsmesse oder Schnuppertage einer Universität besuchen möchte, meldet sich bitte bei der Oberstufenkoordination oder beim Tutor. Das gilt auch, wenn ein Betrieb jemanden vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages einmal einige Tage näher kennlernen möchte. Eine kurze Beurlaubung für solche Veranstaltungen oder ein "Probearbeiten" ist in der Regel möglich.
  • Zusätzlich findet am Ende des zweiten Halbjahres eine von der Schule organisierte zweitägige Veranstaltung zur Berufsorientierung statt.

Organisation im Schulalltag

Krankmeldungen, Volljährigkeit, Vertretung bei Unterrichtsausfall, ..-

Was muss ich machen, wenn ich mal krank bin? -

  • Wenn SuS krank sind, müssen sie sich selbstständig per E-Mail bis spätestens 07:45 Uhr des Fehltages krankmelden. Die Krankmeldung erfolgt an alle unterrichtenden KuK soiwe die Tutorin/der Tutor.
  • Alle SuS führen eigenständig ein Entschuldigungsheft. Entschuldigungen enthalten Datum, Wochentag sowie eine Auflistung der versäumten Stunden und werden allen betroffenen Lehrkräften innerhalb einer Woche nach Wiedererscheinen zur Unterschrift vorgelegt. Nach vollständiger Unterzeichnung der Fachlehrkräfte wird das Entschuldigungsheft der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor zur Abzeichnung vorgelegt. Diese kennzeichnen dann die Fehlzeiten im Schulmanager als entschuldigt.
  • Entschuldigungen minderjähriger SuS müssen von einer/einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein, volljährige SuS können bei bis zu drei aufeinanderfolgenden Fehltagen die Entschuldigung selbst unterzeichnen.
    Bei längeren Fehlzeiten muss die Entschuldigung von einer ehemals erziehungsberechtigten Person unterzeichnet werden oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Was passiert, wenn ich bei Klausuren krank bin?

  • Besonders bei klausuren müssen Sie sich rechtzeitig krankmelden, auf Aufforderung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Klausuren werden dann in der Regel an den zu Schuljahresbeginn festgelegten Nachschreibterminen nachgeschrieben. Diese Termine sind im Klausurenplan vermerkt.
  • Sollten zwischen zwei Nachschreibterminen mehrere Klausuren versäumt worden sein, so werden individuelle Lösungen gefunden.

Was ändert sich nach meinem 18. Geburtstag? Schließlich bin ich dann volljährig.

  • Haben SuS das 18. Lebensjahr vollendet, so haben Sie alle Rechte und Pflichten, die bis dahin die Erziehungsberechtigten hatten.
  • Allerdings sind bei SuS, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Personen, die bis zu deren Volljährigkeit erziehungsberechtigt gewesen sind, weiterhin über besondere Vorgänge zu informieren.
  • Dies gilt insbesondere für Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen führen können oder die Versetzung bzw. den Schulabschluss gefährden.
  • Dieser Informationspflicht der Schule gegenüber den ehemals Erziehungsberechtigten kann der volljährige Schüler bzw. die volljährige Schülerin widersprechen.
  • Über einen solchen Widerspruch werden die ehemals Erziehungsberechtigten von der Schule schriftlich mit Empfangsbestätigung unterrichtet.

Wo sind diese Regeln zusammengefasst zu finden?

  • Alles Wichtige steht in unserer Oberstufenordnung.
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  • Außerdem findet zu Beginn des Schuljahres eine Begrüßungsveranstaltung mit Belehrung statt.

Wann bekomme ich welchen Abschluss?

Hier nur ein kurzer Überblick, für die umfangreichen Einzelheiten gibt es eine Extra-Pinnwand!

Welchen Abschluss erreiche ich wann?

  • Nach dem 12. Schulbesuchsjahr ist die Schulpflicht beendet.
  • Am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase hat man in der Regel den "schulischen Teil der Fachhochschulreife" erlangt. Um die "Fachhochschulreife" zu erlangen, muss man dann noch ein berufsbezogenes Praktikum, einen Freiwiligendienst oder eine Ausbildung absolvieren.
  • Nach dem 13 Jahrgang und einer bestandenen Abiturprüfung bekommt man die "Allgemeine Hochschulreife" bescheinigt.
  • Nähere Informationen zu den Abschlüssen finden Sie in der Pinnwand "Fachhochschulreife und Abitur"

Zum Nachlesen - Die Präsentation vom Infoabend

Die Präsentation