Der Übergang - Voraussetzung und Organisation
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Was passiert, wenn ich die Schule jetzt verlassen möchte?
  • Wer nach Klasse 11 die Schule verlässt, hat in der Regel noch nicht seine Schulpflicht erfüllt, denn in Niedersachsen besteht eine 12-jährige Schulpflicht (vgl. § 64, Niedersächsisches Schulgesetz)
  • Diese Schulpflicht kann auf verschiedene Arten erfüllt werden:
    Man kann an einer gymnasialen Oberstufe vollzeit zur Schule gehe oder im Rahmen einer Ausbildung die Berufsschule besuchen.Wer keine Ausbildung macht und auch an keiner Oberstufe angemeldet ist, muss an anderen schulischen Maßnahmen teilnehmen.
  • Wer die Schule verlässt, bekommt ein Abgangszeugnis, auf dem noch einmal der höchste bisher erreichte Schulabschluss vermerkt wird, das ist der "Erweitererte Sekundarabschluss I".
  • In Ausnahmefällen ist kann ein FSJ oder ein Praktikum die Schulpflicht aussetzen.
  • Wer jetzt an ein Fachgymnasium wechseln möchte, muss dort die 11. Klasse wiederholen. Dies liegt an den unterschiedlichen Belegungsverpflichtungen in der Einführungsphase an den einzelnen Fachgymnasien.