Bedeutung und Organisation der Qualifikationsphase
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Kann man in der Qualifikationsphase auch "sitzen bleiben"?
  • Nein, das kann man nicht.
  • nach Ende des 12. Schuljahrgangs findet keine Versetzung statt, der Übergang in den 13. Jahrgang erfolgt automatisch.
  • Allerdings kann es ratsam sein, den 12. Schuljahrgang zu wiederholen. Zum Beispiel, wenn man merkt, dass man doch lieber einen anderen Schwerpunkt belegen möchte oder wenn abzusehen ist, dass die Zulassung zum Abitur wegen zu vieler Unterkurse wohl nicht erreicht werden wird.
  • Insgesamt gilt, dass jeder SuS nach vier Jahren in der Oberstufe zum Abitur zugelassen sein muss (Vgl. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, §3). Wenn man nach vier Schuljahren in der Oberstufe die Abiturprüfung zwar antritt, aber nicht besteht, können der 13. Jahrgang und die Abiturprüfung auf Antrag hin wiederholt werden.