Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
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Zulassungsvoraussetzung 1: Studienleistungen
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Um als „Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen universitären Hochschulabschluss abgeschlossen sein und im Hauptfach qualitativ und quantitativ einer beruflichen Fachrichtung i. S. der Nds. MasterVO-Lehr entsprechen.
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In Niedersachsen sind folgende beruflichen Fachrichtungen an berufsbildenden Schulen vorgesehenen :
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- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Chemietechnik
- Druck- und Medientechnik
- Elektrotechnik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Fahrzeugtechnik
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Gesundheitswissenschaften
- Holztechnik
- Informationstechnik
- Kosmetologie (Körperpflege)
- Metalltechnik
- Pflegewissenschaften
- Sozialpädagogik
- Textiltechnik und Bekleidung
- Wirtschaftswissenschaften
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Darüber hinaus müssen Studienleistungen entweder für ein allgemeines Unterrichtsfach bzw. für Sonderpädagogik oder für eine zweite berufliche Fachrichtung nachgewiesen werden.
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Folgende Unterrichtsfächer sind im Lehramt an berufsbildenden Schulen vorgesehen:
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- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geschichte
- Berufliche Informatik
- Mathematik
- Niederländisch
- Physik
- Politik
- Evangelische Religion
- Katholische Religion
- Islamische Religion
- Spanisch
- Sport
- Werte und Normen
- Sonderpädagogik anstelle eines Unterrichtsfaches
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Die einstellende Behörde, das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig, prüft Ihre Studienleistungen qualitativ (Inhalt) und quantitativ (Anzahl der Creditpoints).
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Quantitative Prüfung der Studienleistungen
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Für die Zulassung mit einer beruflichen Fachrichtung (z. B. Agrarwirtschaft) und einem allgemeinen Unterrichtsfach (z. B. Biologie) sind ...
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- 120 LP in der beruflichen Fachrichtung und
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- 50 LP in dem Unterrichtsfach erforderlich.
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Alternativ ist eine Zulassung mit zwei beruflichen Fachrichtungen (z. B. Agrarwirtschaft in Kombination mit "Ernährung und Hauswirtschaft") möglich:
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- 120 LP in der ersten beruflichen Fachrichtung und
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- 50 LP in der zweiten beruflichen Fachrichtung
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Qualitative Prüfung der Studienleistungen
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Basis der qualitativen Prüfung bilden Absprachen aller 16 Bundesländer in der Kultusministerkonferenz über die „ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.02.2024). Hierin werden "Fachprofile" für die einzelnen beruflichen Fachrichtungen und die Unterrichtsfächer beschrieben.
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www.kmk.org LINK
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Die zu Ihrer beruflichen Fachrichtung und Ihrem Unterrichtsfach in den Fachprofilen aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit Ihren Studienleistungen abgeglichen.
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Eine grobe Vorprüfung können Sie selbst anhand dieser Fachprofile sowie der vom RLSB zur Verfügung gestellten Formblätter vornehmen. Nicht prognostizierbar ist die Flexiblität des RLSB bei der Auslegung der Inhaltsbereiche.