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Material- und Veranstaltungsgeld
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Zum zweiten Schulhalbjahr wird das Elterngeld eingesammelt. Dieses Geld dient der Finanzierung von Material und Schulveranstaltungen. Es ist nicht Teil der Klassenkasse, die ausschließlich für klasseninterne Ausgaben genutzt wird.
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Bitte beachten Sie, dass die Zahlung des Elterngeldes verpflichtend ist.