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Masernschutzgesetz: Impfpflicht für Kinder beim Schuleintritt
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Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz.
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Das Gesetz schreibt vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule die Masern-Impfungen nachweisen müssen. Der Nachweis kann über den Impfausweis oder ein ärztliches Attest erfolgen.