Wusstest du schon...?
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Mitschleifen oder Sitzenbleiben – was ist denn da los?
  • Immer wieder hören wir Fragen oder Gerüchte rund um das Thema Versetzung:
  • „Darf bei euch überhaupt jemand nicht versetzt werden?“
    „Müssen die Kinder nicht die Klasse wiederholen, wenn sie zu schwach sind?“
    Oder: „Ihr lasst doch alle einfach durchgehen, oder?“
  • Nein – so ist es nicht.
    Aber: Wir schauen genau hin. Und wir entscheiden pädagogisch, nicht automatisch.
  • Was das bedeutet
  • Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in Niedersachsen in der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen (WeSchVO) und den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen (EB-WeSchVO).
  • Dort ist festgelegt:
  • Versetzungsentscheidungen sind pädagogische Entscheidungen der Klassenkonferenz. Sie berücksichtigen die individuelle Lernentwicklung eines Kindes - nicht nur einzelne Leistungen oder Noten. Ziel ist es, den weiteren Lernerfolg zu sichern, nicht zu bestrafen.
  • Das bedeutet: Eine Nicht-Versetzung erfolgt nicht automatisch, sondern erst, wenn alle pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden und das Kind zukünftig ernsthaft überfordert wäre.
  • Was wir beobachten:
    Lernen ist kein linearer Prozess – Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell, mit Phasen, in denen es manchmal plötzlich „Klick“ macht.
  • Und was heißt das konkret bei uns?
  • Wir arbeiten ohne klassische Noten, aber mit differenzierten Kompetenzrückmeldungen und Lernentwicklungsgesprächen.
  • So sehen wir alle (Kinder, Eltern und Lehrer:innen) sehr genau, wo ein Kind steht, wo es Unterstützung braucht und wo es schon sicher ist.
  • Wenn wir merken, dass ein Kind länger braucht, schauen wir nicht nur auf die Defizite, sondern fragen:
    • Was braucht es, um weiterzukommen?
    • Wie können wir die Lernumgebung anpassen?
    • Welche Unterstützung ist sinnvoll – inhaltlich, emotional, sozial?
  • Oft kann ein Kind im vertrauten Klassenverband bleiben und bekommt individuelle Unterstützung.
    In manchen Fällen kann ein (freiwilliges) Wiederholen hilfreich sein – wenn es pädagogisch sinnvoll ist und die Entscheidung gemeinsam getroffen wird.
  • Unsere Haltung:
    • Versetzung ist kein Automatismus.
      Und Nicht-Versetzung ist keine Strafe.
    • Wir wollen, dass jede Entscheidung dem Kind dient – nicht der Statistik.
  • Darum treffen wir sie gemeinsam mit allen Beteiligten:
    • Lehrkräften,
    • Eltern
    • und natürlich dem Kind selbst.
  • Denn wir sind überzeugt:
    • Kinder lernen am besten, wenn sie verstanden, beteiligt und ernst genommen werden.
  • Pädagogisch statt bürokratisch
  • Die WeSchVO gibt Schulen bewusst pädagogischen Gestaltungsspielraum. Sie verpflichtet uns, vor einer Nicht-Versetzung gezielt Fördermaßnahmen zu prüfen und Lernentwicklungsgespräche zu führen.
  • Damit ist klar:
    • Wir entscheiden nicht über Kinder, sondern mit ihnen.
    • Wir sehen nicht das Problem, sondern die Entwicklung.
  • Unsere Erfahrung:
    Wenn Kinder erleben, dass sie begleitet statt bewertet werden, wenn sie merken, dass ihre Anstrengung zählt und nicht nur ihr Ergebnis, dann wächst Motivation – und Lernen gelingt nachhaltiger.
  • Deshalb bleiben unsere Kinder manchmal nicht* sitzen*, sondern sie stehen auf – und wachsen weiter.
  • Mehr dazu:
  • WeSchVO https://www.mk.niedersachsen.de/download/107395/Verordnung_ueber_den_Wechsel_zwischen_Schuljahrgaengen_und_Schulformen_der_allgemein_bildenden_Schulen_WeSchVO_Lesefassung_Stand_25.01.2022.pdf
  • EB-WeSchVO https://www.schure.de/22410/eb-weschvo.htm
  • Oder kurz gesagt:
  • Bei uns geht es nicht ums Sitzenbleiben, sondern ums Weiterkommen – Schritt für Schritt, Kind für Kind.