Wusstest du schon...?
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Mitschleifen oder Sitzenbleiben – was ist denn da los?
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Immer wieder hören wir Fragen oder Gerüchte rund um das Thema Versetzung:
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„Darf bei euch überhaupt jemand nicht versetzt werden?“
„Müssen die Kinder nicht die Klasse wiederholen, wenn sie zu schwach sind?“
Oder: „Ihr lasst doch alle einfach durchgehen, oder?“ -
Nein – so ist es nicht.
Aber: Wir schauen genau hin. Und wir entscheiden pädagogisch, nicht automatisch. -
Was das bedeutet
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Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in Niedersachsen in der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen (WeSchVO) und den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen (EB-WeSchVO).
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Dort ist festgelegt:
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Versetzungsentscheidungen sind pädagogische Entscheidungen der Klassenkonferenz. Sie berücksichtigen die individuelle Lernentwicklung eines Kindes - nicht nur einzelne Leistungen oder Noten. Ziel ist es, den weiteren Lernerfolg zu sichern, nicht zu bestrafen.
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Das bedeutet: Eine Nicht-Versetzung erfolgt nicht automatisch, sondern erst, wenn alle pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden und das Kind zukünftig ernsthaft überfordert wäre.
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Was wir beobachten:
Lernen ist kein linearer Prozess – Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell, mit Phasen, in denen es manchmal plötzlich „Klick“ macht. -
Und was heißt das konkret bei uns?
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Wir arbeiten ohne klassische Noten, aber mit differenzierten Kompetenzrückmeldungen und Lernentwicklungsgesprächen.
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So sehen wir alle (Kinder, Eltern und Lehrer:innen) sehr genau, wo ein Kind steht, wo es Unterstützung braucht und wo es schon sicher ist.
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Wenn wir merken, dass ein Kind länger braucht, schauen wir nicht nur auf die Defizite, sondern fragen:
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- Was braucht es, um weiterzukommen?
- Wie können wir die Lernumgebung anpassen?
- Welche Unterstützung ist sinnvoll – inhaltlich, emotional, sozial?
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Oft kann ein Kind im vertrauten Klassenverband bleiben und bekommt individuelle Unterstützung.
In manchen Fällen kann ein (freiwilliges) Wiederholen hilfreich sein – wenn es pädagogisch sinnvoll ist und die Entscheidung gemeinsam getroffen wird. -
Unsere Haltung:
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- Versetzung ist kein Automatismus.
Und Nicht-Versetzung ist keine Strafe.
- Versetzung ist kein Automatismus.
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- Wir wollen, dass jede Entscheidung dem Kind dient – nicht der Statistik.
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Darum treffen wir sie gemeinsam mit allen Beteiligten:
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- Lehrkräften,
- Eltern
- und natürlich dem Kind selbst.
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Denn wir sind überzeugt:
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- Kinder lernen am besten, wenn sie verstanden, beteiligt und ernst genommen werden.
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Pädagogisch statt bürokratisch
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Die WeSchVO gibt Schulen bewusst pädagogischen Gestaltungsspielraum. Sie verpflichtet uns, vor einer Nicht-Versetzung gezielt Fördermaßnahmen zu prüfen und Lernentwicklungsgespräche zu führen.
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Damit ist klar:
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- Wir entscheiden nicht über Kinder, sondern mit ihnen.
- Wir sehen nicht das Problem, sondern die Entwicklung.
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Unsere Erfahrung:
Wenn Kinder erleben, dass sie begleitet statt bewertet werden, wenn sie merken, dass ihre Anstrengung zählt und nicht nur ihr Ergebnis, dann wächst Motivation – und Lernen gelingt nachhaltiger. -
Deshalb bleiben unsere Kinder manchmal nicht* sitzen*, sondern sie stehen auf – und wachsen weiter.
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Mehr dazu:
- WeSchVO https://www.mk.niedersachsen.de/download/107395/Verordnung_ueber_den_Wechsel_zwischen_Schuljahrgaengen_und_Schulformen_der_allgemein_bildenden_Schulen_WeSchVO_Lesefassung_Stand_25.01.2022.pdf
- EB-WeSchVO https://www.schure.de/22410/eb-weschvo.htm
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Oder kurz gesagt:
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Bei uns geht es nicht ums Sitzenbleiben, sondern ums Weiterkommen – Schritt für Schritt, Kind für Kind.