Tablets am THG Wolfsburg
Sophia KüblerTabletnutzung am THG
Jahrgänge mit Tablets
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Am THG gibt es seit Beginn des Schuljahres 2023/24 den ersten Tabletjahrgang. Weitere Jahrgänge werden nach und nach folgen.
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- Schuljahr 2023-24: Jahrgang 7
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- Schuljahr 2024-25: Jahrgang 7 und 8
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- Schuljahr 2025-26: Jahrgang 7 bis 9
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In der Sekunderstufe II (Jahrgang 11-13) darf das Tablet nach Rücksprache mit den Lehrkräften genutzt werden.
Leih-iPads
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Die Schule verfügt über eine Vielzahl an iPads, die für den Unterricht, in den Jahrgängen, in denen Tablets (bisher) nicht eingeführt worden, ausgeliehen und genutzt werden können.
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Diese iPads können auch im Einzellfall (z. B. bei Beschädigung oder Verlust des eigenen Tablets) temporär ausgeliehen werden.
Gerätebeschaffung
Was wird benötigt:
Wie erfolgt die Anschaffung?
Apps
Grundsäzliches
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- Für die Schule benötigte Apps werden seit Schuljahresbgeinn 24/25 über das MDM zentral angeschafft.
Eine Liste der benötigten Apps wird zudem Ende der Schuljahres veröffentlicht. Diese Liste wird laufend an die unterrichtlichen Zwecke angepasst (s. nächste Box).
- Für die Schule benötigte Apps werden seit Schuljahresbgeinn 24/25 über das MDM zentral angeschafft.
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- Während der Unterrichtszeit sind durch das MDM nur die für den Unterricht relevanten Apps nutzbar.
- Der Zugriff auf für den Unterricht nicht relevante Apps, die natürlich von Ihnen auf Ihrem Gerät installiert werden können, ist während der Schulzeit durch das MDM gesperrt.
Benötigte Apps
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Die Auflistung hier wird fortlaufend aktualisiert.
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Bei iPads, die ins MDM eingebunden sind (z. B. alle Geräte des 7. Jahrgangs 24/25), werden die Apps den Geräten über das Schulprofil automatisch den iPads zugewiesen und müssen nicht selbst installiert werden.
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- GoodNotes (s.unten)
- Office-Programme eines Anbieters (z. B. Keynote, Numbers und Pages oder PowerPoint, Excel und Word), Hinweis: auf die Microsoft-Programme kann über itslearning kostenlos zugegriffen werden
- Programm zum Erstellen und Bearbeiten von Videos (z. B. imovie)
- Programm zur Aufnahme von Sprachaufnahmen
- GeoGebra Suite
- Dict.cc
- Diercke Atlas App und Google Earth
- Viana 2 (Einsatz ab 9. Jahrgang)
- Callipoe mini, CodePM und Open Roberta Mobile
- Columbus
- Solar System Scope
- Klett LernApp
- Anki Mobile
- Quizlet
- bpb Lexikon
- Grundgesetz App
- phyphox
- FLIR ONE
- AR Radiation
- AR.X Optics
GoodNotes
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Die Mappenführung am THG erfolgt grundsätzlich mit GoodNotes. Die App wird über das MDM kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann aber auch privat gekauft werden. Die Nutzung von GoodNotes hat sich sowohl bei SchülerInnen der Sek I als auch der Sek II bewährt.
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Eine Einführung in die App sowie das Anlegen einer Ordnerstruktur erfolgen während der Einführungstage. Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
FAQ
Wie kann ich verhindern, dass mein Kind die Bilschrmzeit umgeht?
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Unter dem folgenden Link sind anschaulich und übersichtlich Tricks der Jugendlichen und wie man damit umgehen kann, zusammengefasst.
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www.giga.de LINK
Können die Tablets privat genutzt werden?
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Ja, neben der schulischen Nutzung ist die private Nutzung möglich.
- Típps für Eltern für den Umgang mit dem Schultablet finden sie hier: https://www.internet-abc.de/eltern/familie-medien/die-wichtigsten-fragen/umgang-mit-dem-schultablet/
Werden Schulbücher analog oder digital genutzt?
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Die Schulbücher werden zunächst weiter analog genutzt. Die Schulbuchausleihe bleibt bestehen. Die Schülerinnen und Schüler haben aber die Möglichkeit, für die Hausaufgaben benötigte Seiten der Bücher zu fotografieren, die Bücher in der Schule in ihren Fächern zu deponieren und so das Gewicht ihrer Rucksäcke zu reduzieren.
Was passiert mit den Tablets bei einem Raumwechsel in den Pausen?
Wie erfolgt die Datensicherung?
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Die regelmäßige Datensicherung ist Aufgabe der SchülerInnen, wobei gerade jüngerer SchülerInnen oft auf Hilfe der Eltern angewiesen sind.
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Die Datensicherng kann manuell über einen Adpater auf einem USB Stick erfolgen oder automatisch in einer Cloud.
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Beide Wege der Datensicherung werden mit den SchülerInnen zum Beginn des 7. Jahrgangs besprochen. Infos dazu finden Sie auch in den Dokumenten.
Wie wird ein Missbrauch des Tablets im Unterricht unterbunden?
Was passiert, wenn der Akku des Tablets leer ist?
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Grundsätzlich sollten die Tablets zu Hause geladen werden und ein Laden in der Schule nicht notwendig sein. Für den Ausnahmefall, dass das Laden mal vergessen wurde oder die Akkukapazität aus anderen Gründen nicht ausreicht, stehen Ladekabel zur Verfügung. Des Weiteren dürfen Powerbanks mitgebracht und genutzt werden. Eigene, nicht von der Stadt Wolfsburg geprüfte Ladekabel dürfen nicht verwendet werden.
Wer ist Ansprechpartner bei technischen Problemen?
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Da die Eltern die Tablets anschaffen, sind diese als Eigentümer auch für die Lösung von technischen Problemen verantwortlich. Eine Ausnahme stellen Geräte (iPads) dar, die beim THG ausgeliehen werden.
Zu beachten ist, dass die Lehrkräfte Dienst-iPads haben und in der Benutzung dieser Geräte geschult sind. Hilfestellung bei Problemen mit diesen Geräten sind demnach deutlich wahrscheinlicher als bei anderen Tablets.
Was tut die Schule, um die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren im Netz zu schützen und über diese aufzuklären?
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Vor dem Einsatz der Tablets wird anhand der Nutzungsordnung besprochen, was beim Einsatz der Tablets zu beachten ist. In diesem Zusammenhang wird z. B. über Bildrechte aufgeklärt. Zudem werden Sicherheit und Gefahren im Netz zu Beginn des 7. Jahrgangs thematisiert. Darüber hinaus finden Präventionsveranstaltungen statt.
Was passiert, wenn das Tablet beschädigt wird?
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Dies ist abhängig davon, was und wie es zum Schaden kam und wo. Abhängig vom konkreten Schadensfall, zahlt die Versicherung der Schule (z. B. bei Diebstahl aus abgeschlossenen Räumen), die privat für das Tablet abgeschlossene Versicherung (z. B. bei Bruchschäden) oder man muss selbst für den Schaden aufkommen (z. B. mutwillige Beschädigung). Beachten Sie beim Abschluss einer Versicherung die Konditionen!
Was passiert, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht an die Nutzungsordnung halten?
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Verstöße gegen die Nutzungsverordnung führen zu Konsequenzen. Diese sind abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit. Mögliche Konsequenzen sind z. B. der zeitweise Ausschluss von der Tabletnutzung, die Erledigung von Extraaufgaben und weitere Erziehungsmaßnahmen. Schwerwiegende Verstöße können nach §61 NSchG weitere Erziehung- und/oder Ordnungsmaßnahmen beschlossen und ggf. strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden.
Dokumente
Datensicherung
Nutzungsordnung
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Nutzungsordnung Tablets 02-2024
1to1 Shop EduXpert
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www.1to1shop.de LINK
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ProjektID thwob-25/26