Gerätebeschaffung
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Bereitstellung eines Leihgeräts
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Bekommen Sie Leistungen vom Jobcenter (ALG II), Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag, dann stellt das THG Ihrem Kind ein Leihgerät (iPad mit Stift und Hülle) kostenfrei und solange sie obengenannte Leistungen erhalten zur Verfügung.
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