Direkter Quereinstieg
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Hinweise zu den möglichen Anrechnungen nach dem Lehrkräftegewinnungspaket
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Anrechnung von erteiltem Unterricht
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Bis zu 20 LP der Studienleistungen können durch erfolgreiches Unterrichten ersetzt werden. Die jeweilige Schulleitung stellt die erfolgreiche Unterrichtsdurchführung fest.
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Unterrichten an einer berufsbildenden Schule:
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Je Monat bis zu zwei LP je Fach bei einem Einsatz von mind. jeweils zwei Unterrichtswochenstunden in jeweils einer Lerngruppe; ununterbrochene Dauer: Mind. 13 Wochen (ohne Einbeziehung der Sommerferien).
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Unterricht an einer Schule mit staatlich anerkannten Abschlüssen im Sekundarbereich II außerhalb der berufsbildenden Schulen:
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Je Monat bis zu zwei LP je Fach bei einem Einsatz von mind. jeweils zwei Unterrichtswochenstunden; dabei muss der Einsatz in den berücksichtigten Fächern in drei unterschiedlichen Jahrgängen, darunter mindestens einem Jahrgang der Sekundarstufe II, erfolgen; ununterbrochene Dauer: Mind. 13 Wochen (ohne Einbeziehung der Sommerferien).
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Anrechnung von Berufserfahrung
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Fünf LP je Fach können durch eine ununterbrochene, mind. 6-monatige, einschlägige berufliche Tätigkeit in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigungen sind entsprechend § 8 Abs. 3 NLVO-Bildung zu berücksichtigen) nach Abschluss des entsprechenden Studiums ausgeglichen werden.
Die Einschlägigkeit bezieht sich auf das entsprechende Fach. -
Anrechnung einer Eignungsaussage
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Bis zu 5 LP können durch eine Eignungsaussage der Schulleitung ausgeglichen werden. Voraussetzung ist eine Beurteilung mindestens auf dem Niveau der Rangstufe "C" gem. Nds. Beurteilungsvoerordnung - NBeurtVO).