Direkter Quereinstieg
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Weitere Voraussetzung für den späteren Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
  • Der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und damit die Berechtigung, unbefristet als Lehrkraft im Beamtenstatus an einer öffentlichen BBS tätig zu sein, ist im Rahmen des direkten Quereinstiegs auf zwei Wegen möglich:
  • 1. Lehrbefähigung durch berufliche Tätigkeit:
  • Gemäß § 8 NLVO-Bildung ist für den Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen durch (abgeschlossenes Hochschul-Master-)Studium und berufliche Tätigkeit (im direkten Quereinstieg) eine mindestens 4 Jahre dauernde berufliche Tätigkeit erforderlich. Die berufliche Tätigkeit muss …
    • fachlich an das Hochschulstudium anknüpfen sowie den fachlichen Anforderungen für das jeweilige Einstiegsamt entsprechen und
    • im Hinblick auf Aufgaben der Laufbahn die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu fachlich selbständiger Berufsausübung erwiesen haben.
  • Die Dauer der beruflichen Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist entsprechend dem Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit zu berücksichtigen, wenn die Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betragen hat.
  • Diese 4-jährige berufliche Tätigkeit ist keine Einstellungsvoraussetzung, sie ist jedoch nötig, um Lehrkraft im Status eines Beamten/einer Beamtin zu werden. Bis zur Erfüllung der 4 Jahre sind Sie als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis tätig. Die berufliche Tätigkeit als Lehrkraft kann auf die 4 Jahre angerechnet werden.
  • 2. Lehrbefähigung durch einen verkürzten Vorbereitungsdienst
  • Alternativ zu der 4-jährigen beruflichen Tätigkeit kann gem. § 6 Abs. 1 NLVO-Bildung im Anschluss an den Abschluss der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung ein - auf Antrag auf sechs Monate verkürzter - Vorbereitungsdienst (VD) absolviert werden.
  • Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Staatsprüfung ab, nach der die Lehrbefähigung zugesprochen wird.