B
9 / 79
Beurlaubungen
  • Sollte einmal eine Beurlaubung für Ihr Kind notwendig sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe des Grundes (z.B. Arztbesuch am Vormittag, bedeutsame Familienfeiern u. ä.) an die Klassenlehrer.
  • Sollte der Zeitraum der notwendigen Beurlaubung jedoch länger sein, so hat die Schulleitung darüber zu befinden.
  • Bedenken Sie bitte, dass Beurlaubungen im unmittelbaren Anschluss an die Ferien (davor und danach) nicht vorgesehen sind.