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Beurlaubungen
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Sollte einmal eine Beurlaubung für Ihr Kind notwendig sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe des Grundes (z.B. Arztbesuch am Vormittag, bedeutsame Familienfeiern u. ä.) an die Klassenlehrer.
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Sollte der Zeitraum der notwendigen Beurlaubung jedoch länger sein, so hat die Schulleitung darüber zu befinden.
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Bedenken Sie bitte, dass Beurlaubungen im unmittelbaren Anschluss an die Ferien (davor und danach) nicht vorgesehen sind.