**Rechtliche Überlegungen**
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Einverständniserklärung
  • Lassen Sie sich von den Eltern (und ich finde, auch von den Kindern!) eine Einverständniserklärung geben, die die Veröffentlichung erlaubt.
    Achten Sie aber bei der Produktion darauf, dass Kinder nicht mit Ihrem Nachnamen genannt werden, das ist nicht notwendig und schützt die Kinder.
  • Beachten Sie bitte jedenfalls die Informationen in der Box hierüber (Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO) und passen Sie ggf. Ihre Einverständniserklärung an.
  • Die hier hinterlegte Datei ist ein Zusammenschnitt von KI und Erklärungen im Internet.