Der Übergang in die Einführungsphase
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Ich habe jetzt den Sekundarabschluss I, kann ich nicht einfach mit der Schule aufhören?
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Nein, das geht nicht. In Niedersachsen gibt es eine 12-jährige Schulpflicht. (vgl. § 64, Niedersächsisches Schulgesetz)
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Diese Schulpflicht kann auf verschiedene Arten erfüllt werden:
Man kann an einer gymnasialen Oberstufe vollzeit zur Schule gehe oder im Rahmen einer Ausbildung in die Berufsschule besuchen. -
Wer keine Ausbildung macht und auch an keiner Oberstufe angemeldet ist, muss an anderen schulischen Maßnahmen teilnehmen.