Der Übergang in die Einführungsphase
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Wer kann die Einführungsphase besuchen und wozu dient sie?
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Alle SchülerInnen, die im Gymnasialzweig von Klasse 10 in Klasse 11 versetzt wurden oder im Haupt- bzw- Realschulzweig den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben, können die "Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe", also den 11. Jahrgang, besuchen.
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Dieses Schuljahr dient zur Vorbereitung auf die "Qualifikationsphase", also auf die Schuljahre 12 und 13.
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Die Leistungen in Jahrgang 11 zählen daher noch nicht für das Abitur, entscheiden aber am Schuljahresende, ob eine Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgen kann.
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Einen neuen, höherwertigen Abschluss erhält man nach dem Besuch der Einführungsphase nicht, den gibt es erst nach Jahrgang 12 ("Schulischer Teil der Fachhochschulreife") bzw. nach Jahrgang 13 ("allgemeine Hochschulreife"- Abitur)