Regelungen in der Einführungsphase
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Wie komme ich nach der E-Phase in die Qualifikationsphase?
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Im Wesentlichen gelten die gleichen Versetzungsregelungen wie in der Mittelstufe:
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Wenn man höchstens einen sogenannten "Unterkurs" (das sind Kurse, die mit 01 - 04 Punkten bewertet wurden) hat, erfolgt die Versetzung "automatisch".
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Sind die Leistungen in einem Kurs mit 00 Punkten oder in zwei Kursen mit 01 - 04 Punkten bewertet worden, kann nach Beschluss der Zeugniskonferenz eine "Versetzung mit Ausgleich" stattfinden.
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Dafür gelten folgende Regeln:
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- Deutsch, Mathe, Englisch und 2. Fremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden (Achtung: Nicht mit dem Seminarfach)
- Im Unterkurs und dem dazu gehörigen Ausgleichsfach müssen zusammen 10 Punkte erreicht worden sein.
- ein mit 00 Punkten bewerteter Kurs kann mit einem 10 Punkte-Kurs oder einem 08- und einem 09-Punkte Kurs ausgeglichen werden
- Wenn man drei Unterkurse oder einen Unterkurs und einen Kurs mit 00 Punkten kann man nicht versetzt werden..